Privathaftpflicht Schaden, was ist zu tun?
Wenn Sie persönlich eine andere Person oder ihren Besitz schädigen ist es gut, dass Ihre Haftpflichtversicherung an Ihrer Seite steht und den Privathaftpflicht Schaden für Sie reguliert. Eine günstige Haftpflichtversicherung finden Sie bequem und schnell in unserem Haftpflichtversicherung Vergleich.
Privathaftpflicht Schaden, so handeln Sie richtig!
► Diese Schäden werden von der Privathaftpflicht reguliert?
► Was genau ist zu tun bei einem Privathaftpflicht Schaden?
► Wie reagieren sie bei einem Privathaftpflicht Schaden richtig?
► Das Kündigungsrecht nach dem Schadenfall.
Diese Privathaftpflicht Schäden werden von ihrer Versicherung reguliert
• Sachschäden
Werden durch Ihr Verschulden Gegenstände, die fremden Personen gehören beschädigt oder zerstört, liegt ein Sachschaden vor. Ihre private Haftpflichtversicherung leistet für die Kosten der Reparatur oder bei einem Totalschaden für die Wiederbeschaffung.
• Personenschäden
Durch ihre Handlungen werden andere Personen verletzt oder getötet. Dies kann versehentlich oder fahrlässig passieren. Der entsprechende Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld, ärztlichen Behandlungskosten und möglichen lebenslangen Rentenzahlungen wird von ihrer Haftpflicht übernommen.
• Vermögensschäden
Immer dann, wenn eine fremde Person einen finanziellen Nachteil erleidet, der durch ihr Handeln begründet ist, entsteht ein Vermögensschaden. Ein echter Vermögensschaden ist immer die Folgewirkung eines Personen- oder Sachschadens. Beschädigen Sie ein Fahrzeug, das beruflich benötigt wird, entsteht aus dem Sachschaden auch ein Vermögensschaden.
Bei einem Privathaftpflicht Schaden müssen Sie folgendes tun
• Sie müssen jeden Versicherungsfall Ihrem Versicherer unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch keinerlei Schadensersatzansprüche gegen sie erhoben worden sind.
• Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Minderung des Schadens. Hierbei sind die Weisungen Ihrer Haftpflichtversicherung zu beachten.
• Erstatten Sie dem Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß Bericht über den Schaden und unterstützen Sie ihn in der Schadenermittlung und Schadensregulierung.
• Teilen Sie dem Versicherer alle für seine Schadenbearbeitung wichtigen Informationen bzw. angeforderte Schriftstücke mit.
• Wird gegen sie eine Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend gemacht, überlassen Sie die Führung des Gerichtsverfahrens ihrer Haftpflichtversicherung.
• Geben Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Versicherer bitte keinerlei Schuldbekenntnisse ab. Leisten Sie auch keinerlei Zahlungen an einen Geschädigten.
Haben Sie eine dieser Obliegenheiten verletzt, hat ihr Versicherer zwar kein Kündigungsrecht, er kann allerdings je nach Schwere der Verletzung seine Leistung reduzieren bzw. Regress bei Ihnen nehmen.
So reagieren sie bei einem Privathaftpflicht Schaden richtig
• Kommen Sie Ihrer Schadens Minderungspflicht nach
Dies bedeutet versuchen sie so weit wie möglich den angerichteten Schaden zu begrenzen. Ist auf ihrem Gehweg eine Person gestürzt, versuchen Sie zu helfen, erste Hilfe zu leisten und bei schweren Fällen schnellstmöglich einen Notarztwagen anzufordern.
• Dokumentieren Sie den Schaden
Ihre Versicherung benötigt so viel Information wie möglich, um die Schadensersatzberechtigung zu prüfen. Insbesondere bei Sachschäden sollten sie in jedem Fall den Schaden fotografieren. Ebenso ist es wichtig mögliche Zeugen festzustellen und die Kontaktadressen aufzunehmen.
• Sichern Sie beschädigte Güter
Haben Sie einen Sachschaden verursacht, weisen sie den Geschädigten darauf hin, dass er die Sachen unbedingt aufheben soll und keinesfalls wegwerfen darf. Nur so kann Ihre Haftpflichtversicherung die Berechtigung der Schadenshöhe prüfen. Leisten Sie deshalb auch an den Geschädigten keine Vorabzahlungen. Diese Beträge werden Ihnen nicht erstattet.
Melden Sie den Schaden umgehend
Es nützt nichts auf sein Glück zu vertrauen und zu hoffen, dass der gestürzte Passant darauf verzichtet mit einer Schadensersatzforderung auf Sie zu zukommen. Dies geschieht heutzutage immer seltener und ihrer Haftpflichtversicherung sollte in keinem Fall unvorbereitet sein. Alle Versicherer haben eine telefonische Schadensmeldung. Die entsprechende Kontaktnummer finden Sie in den Versicherungsunterlagen ihrer Haftpflichtversicherung. Sie können den Schaden natürlich auch online mittels Formular melden. Dazu benötigen Sie:
- Ihre Versicherungsschein Nummer
- Die Adressdaten
- Den Schadensverursacher, sie selbst oder ein Familienmitglied
- Den Schadenort
- Die Schätzung der Schadenhöhe
- Zeitpunkt des Schadentages mit Uhrzeit
- Eine kurze Schilderung des Schaden Hergangs
- Das Aktenzeichen, falls der Schaden polizeilich aufgenommen wurde
- Eine Schaden Zuordnung zu Sach- bzw. Personenschaden
- Alle zur Verfügung stehenden Angaben zum Geschädigten
- Die Bankverbindung für mögliche Entschädigungszahlungen.
Bitte denken Sie immer daran falsche, unvollständige oder verspätete Angaben können zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Dies sind ihre Auskunfts- und Aufklärungs Obliegenheiten, die sie nicht grob fahrlässig verletzen dürfen.
• Geben Sie alle Schadensersatzforderungen an den Versicherer weiter
Auch wenn Schadensersatz klagen oder Mahnungen direkt in ihrem Briefkasten landen, antworten sie nicht persönlich darauf. Geben Sie in jedem Fall alle Forderungen an Ihre Haftpflichtversicherung weiter. Diese wird sich um alle Belange kümmern und gesetzlich konform alle Forderungen beantworten.
Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall
Dieses Kündigungsrecht steht nicht nur Ihnen zu. Auch ihr Versicherer kann es ausüben. Diese Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats nach dem Schadenfall zugegangen sein. Sie können entscheiden ob Ihre Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode wirksam werden soll. Wenn Ihr Versicherer einen Haftpflicht Anspruch abwehrt, weil dieser unberechtigt war, so besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Kontakte und Online Schaden Formulare
Versicherer | Schaden Telefon | zum Online Schadensformular |
AXA Haftpflichtversicheurng | 0800 – 29 20 333 | Formular |
die Bayerische | 089 – 67 87 77 77 | |
Bavaria Direkt | 089 – 46 22 47 27 | Formular |
Haftpflichtkasse Darmstadt | 06154 – 60 11 272 | |
Hanse Merkur Versicherung | 040 – 41 19 70 45 | Formular |
janitos | 06221 – 70 91 570 | Formular |
VHV Haftpflichtversicherung | 0511 – 65 50 50 40 | Formular |